Einen großen Stellenwert nehmen die Aufgabenfelder vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung ein.
Als vorbereitender Bauleitplan umfasst der Flächennutzungsplan das gesamte Stadtgebiet. Er stellt grobe Aussagen für die geplante Nutzung der Flächen dar und ist Grundlage für die Ausarbeitung von weiteren, detaillierten Plänen zu geplanten Bodennutzungen.
Zur konkreten Nutzungsbestimmung innerhalb des Stadtgebietes dienen verbindliche Bauleitpläne, das sind die Bebauungspläne. Sie legen fest, in welcher Art und Form und in welcher Größenordnung einzelne Grundstücke genutzt werden können.