Alters- und Ehrenabteilung

Die Alters- und Ehrenabteilung ist nach der Jugendfeuerwehr und der aktiven Einsatzabteilung die dritte Abteilung bei der Feuerwehr. Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die nach Erreichen der Altersgrenze (derzeit 67 Jahre), aus gesundheitlichen Gründen oder aus sonst wichtigen Gründen aus dem aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) in NRW ausscheiden, werden Angehörige der Ehrenabteilung. Sie behalten dabei ihren Dienstgrad, nehmen aber nicht mehr aktiv am Übungsdienst bzw. Einsatz teil.

Auch die Kameraden der Ehrenabteilung, die zurzeit aus 149 Mitgliedern besteht, treffen sich regelmäßig bzw. nehmen am kameradschaftlichen Teil der Dienstabende ihrer Einheit teil.

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