Die Stadt Willebadessen misst dem ehrenamtlichen Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger in den mannigfachen Bereichen des öffentlichen Lebens eine herausragende Bedeutung bei. Dies geschieht insbesondere in den Bereichen der Bildung und Erziehung, Jugend- und Seniorenarbeit, Feuerwehr und Rettungswesen, Krankenpflege und Gesundheitswesen, Heimat- und Brauchtumspflege, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Kultur, Sport, Politik, Umwelt und Ökologie.
Die vielfältigen und ehrenamtlichen Tätigkeiten in unserer Stadt werden durch einzelne Personen gewürdigt. Diese Ehrungen erfolgen auch stellvertretend und beispielhaft nicht nur für die ehrenamtliche Tätigkeit des jeweiligen gesellschaftlichen Bereichs, sondern für alle ehrenamtlich tätigen Personen.
Aus diesem Grund hat der Rat der Stadt Willebadessen in seiner Sitzung, am 18.12.2008, den Grundsatzbeschluss zur Auslobung des Ehrenamtspreises der Stadt Willebadessen mit folgendem Wortlaut gefasst:
Für die Anerkennung und Ehrung des ehrenamtlichen Engagements durch den Rat der Stadt gelten folgende Grundsätze:
1. Die Stadt Willebadessen ehrt jährlich bis zu drei Personen, die ehrenamtlich herausragend gewirkt oder vorbildliche Leistungen erbracht haben.
2. Die Geehrten erhalten als Anerkennung eine Ehrenurkunde, ein Sachgeschenk und die Ehrennadel der Stadt Willebadessen mit Logo.
3. Die
Ehrung nimmt der Bürgermeister in der Regel im Rahmen der jährlich stattfindenden Ehrenamtsfeier vor.
4. Jedermann ist berechtigt, Personen zur Ehrung vorzuschlagen. Hierzu sind insbesondere Vereine, Organisationen, Institutionen, Selbsthilfegruppen und Initiativen aufgefordert. Die Vorschläge müssen die Personen mit Anschrift und eine Beschreibung der zu würdigenden ehrenamtlichen Tätigkeit bzw. der vorbildlichen Leistungen enthalten.
Die Vorschläge sind bis zum 31. Oktober jeden Jahres an die Stadt Willebadessen zu richten.
5. Die Auswahl der zu ehrenden Personen übernimmt ein Gremium, das sich aus jeweils einem von den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen entsendeten Mitglied, dem Bürgermeister oder allgemeinen Vertreter und den beiden stellvertretenden Bürgermeistern zusammensetzt.
Die Vorschläge sind schriftlich an Stadt Willebadessen, Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen oder info@willebadessen.de zu richten.