Zur konkreten Nutzungsbestimmung innerhalb des Stadtgebietes dienen verbindliche Bauleitpläne, die Bebauungspläne. Sie legen insbesondere fest, in welcher Art und Form und in welcher Größenordnung einzelne Grundstücke genutzt werden können.
N. N.
Leiter Fachbereich III - Bauen und Planen
Tel: 05644/88-0
Zimmer 15, 1. Etage
E-Mail: nfwllbdssnd
Herr Jan Goette
Fachbereich III - Bauen und Planen
Tel: 05644/88-67
Zimmer 17, 1. Etage
E-Mail: jgttwllbdssnd