Mit Hilfe der Stadtpauschale und Landesdenkmalmitteln können Maßnahmen an Denkmälern gefördert werden.
Die Städtebauförderung erstreckt sich auf Maßnahmen an Baudenkmälern und an erhaltenswerten oder stadtbildprägenden Gebäuden innerhalb des Gebietes des sogenannten „Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“.
Der Gesetzgeber hat für die Denkmaleigentümer Steuererleichterungen durch erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten vorgesehen.