landtagswahl 2022

Am 15. Mai 2022 fand die Wahl zum 18. Landtag in Nordrhein-Westfalen statt.

Die Wahlen zum Landtag NRW sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Der Landtag wird grundsätzlich für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Insgesamt gehören dem nordrhein-westfälischen Landtag 195 Abgeordnete an. Davon werden 128 Abgeordnete in Wahlkreisen direkt gewählt. Die übrigen 67 Sitze werden an Abgeordnete aus den Landeslisten der Parteien vergeben. Bei der Landtagswahl hat jeder Wähler und jede Wählerin zwei Stimmen. 128 Landtagsabgeordnete werden mit der Erststimme in den Wahlkreisen direkt gewählt. Mit der Erststimme entscheiden die Wähler also, welcher Kandidat den jeweiligen Wahlkreis im Landtag vertreten soll (Mehrheitswahl).

Die Stadt Willebadessen gehört zum Wahlkreis 102 Höxter. Mit der Zweitstimme werden die Landeslisten der Parteien gewählt, über die weitere 67 Abgeordnete in den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen einziehen (Verhältniswahl). An der Zuteilung von Sitzen aus den Landeslisten nehmen nur diejenigen Parteien teil, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen gewonnen haben. Wahlberechtigung und Wählbarkeit Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt. Der Wähler kann nur in dem Stimmbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Inhaber eines Wahlscheines können in jedem Stimmbezirk des Wahlkreises 102 oder durch Briefwahl wählen. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können beim Wahlamt beantragt werden.

Ausführliche Informationen zur Landtagswahl und zum Wahlrecht gibt es auch auf der Seite des Ministeriums für Inneres und Kommunen NRW.

Jede bzw. jeder Wahlberechtigte, der seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen wohnt, ist wählbar.

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