Die Stadt Willebadessen hat gemäß § 116 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen.
Dieser Gesamtabschluss besteht aus einer Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel.
Darüber hinaus hat die Gemeinde einen Gesamtlagebericht aufzustellen.
Hier folgen in Kürze die Gesamtabschlüsse der Jahre 2010 und 2015.
Herrn Norbert Hofnagel
Bürgermeister
Tel: 05644/88-10
Zimmer 10, 1. Etage
E-Mail: nhfnglwllbdssnd