30.05.2023
Aus gegebenem Anlass weißt das Ordnungsamt der Stadt Willebadessen auf die Regelungen zu Lärmbelästigungen hin
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 14 Abs. 1 der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Willebadessen vom 15.11.2001 in der zurzeit gültigen Fassung, in der Mittagszeit zwischen 12:30 Uhr und 14:00 Uhr und abends ab 19:00 Uhr keine Lärmverursachenden Tätigkeiten mehr gestattet sind.
Zu diesen Tätigkeiten gehören u. a. die Benutzung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren, Schleifen und Schreddern und Benutzung von anderen motorbetriebenen Werkzeugen.
Zudem möchten wir nochmal auf den Schutz der Nachtruhe nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz NRW hinweisen. Danach sind von 22:00 bis 06:00 Uhr Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.
Hierzu zählen insbesondere lautes Musikhören und andere laute Schallerzeugungen. Dies darf nur so erfolgen, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.
Wir bitten um künftige Beachtung und gegenseitige Rücksichtnahme.