Wussten Sie schon, dass der Screenshot eines digitalen Zugtickets nicht ausreicht?

Er ist zwar praktisch, aber laut den Richtlinien der Deutschen Bahn bei der Fahrkartenkontrolle nicht gültig: der Screenshot eines digitalen Zugtickets. Bei einem Online-Ticket müssen Reisende tatsächlich das vollständige PDF bereithalten, das ihnen per E-Mail zugeschickt wurde. Wer mit Handy-Ticket verreist, ist verpflichtet, den QR-Code in der App „DB-Navigator“ vorzuzeigen. Haben Zugreisende lediglich einen Screenshot ihres Tickets dabei, riskieren sie unter Umständen zumindest vorläufig ein erhöhtes Beförderungsentgelt wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis – selbst wenn sie sich ausweisen können. „Dass einige Kontrolleur:innen einen Screenshot des Tickets trotzdem durchgehen lassen, ist so gesehen reine Kulanz“, erklärt Melanie Schliebener von der Schlichtungsstelle Nahverkehr bei der Verbraucherzentrale NRW. „Darauf sollten sich Reisende also besser nicht verlassen.“

Buchungen für Dritte sind natürlich trotzdem möglich. Mit der Auftragsnummer lässt sich das Ticket in den DB-Navigator übertragen. Alternativ kann das PDF des Online-Tickets per E-Mail weitergeleitet oder ganz klassisch ausgedruckt werden. Dann ist man auch nicht abhängig von einer Internetverbindung oder dem Akku des Smartphones.
o Bei Problemen im Nahverkehr unterstützt die Schlichtungsstelle Nahverkehr: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de

o Zur Flugärger-App:
www.verbraucherzentrale.nrw/flugaerger-app

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