Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie man eine Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt vermeiden kann
Herbst und Winter sind bei vielen Autofahrer:innen unbeliebt: Es ist früh dunkel, oft nass, Laub oder Frost machen die Fahrbahn rutschig und die Straßen sind meist voll. Auch Nebel macht in dieser Jahreszeit vielen zu schaffen. Rund zwei Drittel der schweren Nebelunfälle passieren zwischen Oktober und Dezember. Was ein Unfall für die Kfz-Versicherung bedeutet, erklärt Philipp Opfermann, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale NRW: „Das wird oft unterschätzt. Der Versicherungsbeitrag erhöht sich durch den Schaden nicht nur im nächsten Jahr, sondern auch in den Folgejahren.“
• Reparaturen bei kleinen Unfallschäden selbst zahlen
Wer einen Unfall hat, kann überlegen, die Reparatur am Auto selbst zu bezahlen und nicht die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Das gilt vor allem bei einem geringen Sachschaden, und zwar für Schäden am eigenen Auto ebenso wie an einem gegnerischen Fahrzeug. Denn eine Unfallmeldung hat zur Folge, dass die Kfz-Versicherung den sogenannten Schadenfreiheitsrabatt reduziert. Meldet ein Fahrzeughalter seiner Kfz-Versicherung einen Schaden, erfolgt eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse (SFK) im darauffolgenden Jahr. Das bedeutet, dass der persönliche Schadenfreiheitsrabatt sinkt und sich die Versicherungsprämie im Jahr nach dem Unfall unter Umständen deutlich erhöht. Dies gilt für die Haftpflicht und für die Vollkaskoversicherung. So kann man in der Haftpflicht beispielsweise von einer SF-Klasse 22 nach einem Unfall in die SF-Klasse 11 abrutschen, bei weiteren Unfällen entsprechend noch tiefer. Finanziell bedeutet das deutlich höhere Beiträge für mehrere Jahre. Welche Rückstufung gilt, ist in der Rückstufungstabelle jedes Versicherers festgelegt.
• Ab wann lohnt sich eine Regulierung auf eigene Kosten?
Ein weiteres Argument für eine Eigenregulierung: Ob kleiner Kratzer oder Großschaden – die Rückstufung erfolgt unabhängig von der Schadenshöhe. Zudem kommt in vielen Fällen noch ein vereinbarter Selbstbehalt, den man in jedem Fall tragen muss. Als Faustformel gilt: Bei Schäden bis 1.000 Euro ist es meist vorteilhaft, wenn man diese selbst reguliert. Die Stiftung Warentest bietet online einen Rechner zur individuellen Berechnung an, bis zu welcher Summe es sich lohnt, Schäden selbst zu zahlen. Zu bedenken ist dabei, ob der Versicherungsschutz auch im Folgejahr noch benötigt wird. Möchte man für das in die Jahre gekommene Auto ohnehin zukünftig auf den Vollkaskoschutz verzichten oder das Autofahren gleich ganz aufgeben, kann die Rückstufung gegebenenfalls hingenommen werden.
• Auch möglich: Sich nachträglich „freikaufen“
Oft kann man auch nachträglich Schäden „freikaufen“, also zunächst vom Versicherer bezahlte Schäden dann doch selber übernehmen und so eine Rückstufung auch noch nach erfolgter Regulierung verhindern. Das ist vor allem deshalb eine gute Option, da die Kosten eines Unfalls vorab nur schwer einzuschätzen sind und es unterschiedlich ausfällt, wie teuer eine Rückstufung in der Haftpflicht und Vollkaskoversicherung tatsächlich ausfällt. In der Regel hat man sechs Monate nach der Regulierung durch den Versicherer Zeit, den Schaden „zurückzukaufen“, also selbst zu bezahlen. Die Frist ist in den Bedingungen der eigenen Versicherung zu finden.
• Wann lohnt sich ein Rabattschutz?
Autofahrer:innen können sich davor schützen, im Falle eines Unfalls in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden. Das nennt sich Rabattschutz. Damit hat man in der Regel einen Unfallschaden pro Jahr frei – unabhängig von der Höhe des Schadens. Allerdings gibt es den Rabattschutz nicht umsonst. Die Absicherung verteuert den Versicherungsschutz (die Höhe variiert je nach Auto und Versicherer), kann sich aber für Vielfahrer und bei teuren Autos durchaus lohnen. Wichtig zu wissen: Der Rabattschutz gilt nur bei dem aktuellen Versicherer. Bei einem Versicherungswechsel wird nach einem Unfall dennoch eine Rückstufung beim neuen Versicherer vorgenommen.
Weiterführende Infos und Links:
Mehr zur Kfz-Haftpflichtversicherung unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/13890