Schützen- und Heimatverein Niesen 1722 e.V.

Die Schützenvereine im Paderborner Land haben ihren Ursprung am Ende des 16. Jahrhunderts. In den Jahren 1515, 1590 und 1593 fielen holländische und spanische Freibeuter ins Paderborner Land ein und verübten ungeheure Gräueltaten wie Raub, Mord und Brandschatzung. Der Fürstbischof floh daraufhin aus Paderborn zur Burg Dringenberg. Der Landtag tagte in dieser Angelegenheit auf Schonlau bei Dringenberg, erreichte zur Sicherung des Landes jedoch nichts, da fremde Hilfe nicht zu erwarten war. Man musste sich daher, in dieser Zeit der Bedrängnis, selbst helfen und gründete die Schützenbruderschaften. Auch der Graf von Niehausen hatte Soldaten zu stellen, wie aus einer alten Rekrutierungsliste des Jahres 1590 hervorgeht.
Nach dem Generalmobilmachungsplan sollten folgende 17 Orte zusammen 1 Fahne (=300 Schützen) stellen: Dahlhausen, Heerse, Werexe, Harburg, Titelsen, Rothe, Natingen, Frohnhausen, Hampenhausen, Niehausen (heute Niesen), Fölsen, Löwen, Helmern, Ikenhausen, Siddessen, Herste und Rheder.

In Niesen wurde dann im Jahre 1593 eine Schützenbruderschaft gegründet. Der Vorläufer des heutigen Schützen- und Heimatvereins. Die ältesten uns vorliegenden „Statuta“ und „Ordinationes“ der Niesener Schützenbruderschaft wurden im Jahre 1722 aufgestellt und sind noch im Original erhalten. Daher wurde von unseren Vorvätern des Vereins dieses Jahr als eigentliches Gründungsjahr angenommen.

Werfen wir aber von diesem Gründungsjahr 1722 noch einen kurzen Blick zurück, um die Entstehung des Ortes Niesen zu erläutern.

1648 war der 30jährige Krieg zu Ende gegangen. In diesem und den nachfolgenden hatten wieder einmal wilde Horden unser deutsches Vaterland plündernd, mordend und sengend durchstreift; auch unsere Heimat war nicht verschont geblieben. In den Wirren dieser schrecklichen Zeit waren die damaligen Siedlungen rings um das heutige Niesen untergegangen. An jene Wüstungen erinnern noch unsere Flurnamen, wie „Lützer Feld“ (Dorf Lützen), „Ratzerfeld“ (Ort Rothersen), der „Lutherberg“ (Siedlung Luthardessen) u.a.

Den Bewohnern dieser vernichteten Dörfer, die dem Grafen von Niehausen untertan waren, gewährte der Graf Unterkunft in Schutze seiner festen und sicheren Wasserburg. Er siedelte sie, soweit sie ihr Leben durch Flucht in die großen umliegenden Wälder hatten retten können, im Nethetal an. Der so entstandene Ort erhielt den Namen des Grafen, nämlich „Niehusen“, oder später „Niehausen“ und schließlich „Niesen“.
Die Familie von Niehausen selbst wurde 1273 das erste Mal urkundlich erwähnt.

Die bereits im Jahre 1593 entstandene Schützenbruderschaft muss 1722 in einem solch desolaten Zustand gewesen sein, dass der Graf von Niehausen eine neue Satzung erließ und die Bruderschaft neu aufstellte.
Diese Satzung galt bis zur Auflösung der Schützenbruderschaft durch Napoleon im Jahre 1807. Zehn Jahre später, wir waren schon wieder preußisch, wurde die Satzung von 1722 in leicht veränderter Form wieder in Kraft gesetzt. Schriftlich niedergelegt wurde sie am 12. Mai 1836. 1841 beanstandete die landrätliche Behörde in Warburg Artikel 2 der Satzung, weil er gegen den Gleichheitsgrundsatz verstieß.
Nicht alle Männer Niesens waren damals in der Lage die Aufnahmegebühr zu entrichten. Man beschloss eine Ausnahmeregelung: Minderbemittelte konnten den Betrag über Jahre verteilt in Raten abzahlen.

Einige Artikel sollen hier vorgestellt werden, da sie einerseits das strenge Reglement verdeutlichen, andererseits auch ganz amüsant klingen.

Artikel 1
Die Schützen-Companie hält jährlich einmal eine Zusammenkunft um die heilige Pfingstzeit, welche zwei bis höchstens vier Tage dauern darf, um sich bei Bier und Musik durch erbauliche, unschuldige Lustbarkeit in aller Einigkeit und Brüderlichkeit zu ergötzen.

Artikel 2
Diejenigen Mitglieder, welche dieser Bruderschaft schon inkorporiert sind, sollen schuldig und gehalten sein, ohne Abbruch dem jährlichen Schützenfeste mit beizuwohnen. Wer hier gegen handelt und ohne triftige Entschuldigung ein Jahr die Gesellschaft verlässt ohne ein Quantum zu den erforderlichen Kosten beizutragen, der ist ausgeschlossen und muss schon künftiges Jahr, wenn er wieder beitreten will, sich neuerdings wieder einkaufen. Die Einkaufssumme für ein neues Mitglied beträgt inklusive Schreibgebühren 1 Thaler, 22 Silbergroschen, 6 Pfennig…Dieser Einkauf erbet sich auf keinen Sohn oder Geschwister fort.

Artikel 3
Jeder ist gehalten, sein Geschütz mit ausreichender scharfer Munition zu versorgen. Dem sein Rohr mehrmals versagt, ist strafbar und zwar für zweimal einen halben Silbergroschen und für dreimal einen Silbergroschen und ist hiermit seines Schießens verlustig.

Artikel 14
Bei Vermeidung einer Strafe von 10 Silbergroschen ist jeder Schütze verbunden, der jährlich sogenannten Schützenmesse beizuwohnen.

Artikel 17
Jedes Mitglied dieser löblichen Gesellschaft muss anständig gekleidet erscheinen, sich in der Gesellschaft aller Grobheit, anzüglichen und schmutzigen Reden enthalten und sich überhaupt untadelhaft betragen, um sich der Ehre, ein wackeres Mitglied dieser ehrbaren und löblichen Gesellschaft zu sein, würdig zu machen.

Artikel 20
Es ist bei Strafe von 2 bis 5 Silbergroschen jedem Mitglied untersagt, mit Pfeife im Mund zu tanzen.

Artikel 22
Aus der ganzen Gesellschaft sollen jedes Jahr abwechselnd 12 Mann als Bewachungs- und Rettungskompagnie ausgewählt werden, diese sollen, sobald in unserer Gemeinde, wofür uns Gott bewahren wolle, Feuer ausbrechen sollte, sich mit Gewehren versehen dahin begeben, wo die ausgetragenen und geretteten Sachen aufbewahrt werden und treulich und gewissenhaft die Habseligkeiten ihrer Mitbrüder bewachen.

In einem späteren Protokoll vom 3. Mai 1857 wurde festgehalten, dass alle Schützen nach alter Gewohnheit an der Fronleichnamsprozession teilzunehmen hatten. Das gespannte Verhältnis zwischen den Dorfbewohnern von Niesen und der Familie des Grafen Wilhelm von Bocholtz hatte auch Auswirkungen auf die Schützenbruderschaft. Der Graf verweigerte 1880 erstmalig die Lieferung eines Maibaumes an die Bruderschaft, den die Inhaber des Rittersitzes Niesen seit alters her derselben kostenlos zur Verfügung gestellt hatten. Gleichzeitig stellte er auch die Zahlung des traditionellen Schießtalers an den Schützenkönig ein. Die Schützenbruderschaft verklagte den Grafen, der natürlich Mitglied der Bruderschaft war, erfolgreich beim Amtsgericht Warburg. Der Fölsener Pastor als Präses stellte sich auf die Seite des Grafen. Als Reaktion darauf nahm die Niesener Schützenbruderschaft von 1882 an nicht mehr an der Fronleichnamsprozession in Fölsen teil, wofür sie bis dahin immer auch die Kosten für die Musikkapelle getragen hatte.

Auf der Generalversammlung am 25. Mai 1885 beschlossen dann die erzürnten Schützenbrüder sogar eine neue Satzung, die das Ende der alten Bruderschaft und gleichzeitig die Gründung des heute noch bestehenden Schützenvereins bedeutete. Die neue Bezeichnung hieß „Schützengesellschaft Niesen“. Ziel des Vorgehens war es, den Grafen wie auch den Pastor von der Mitsprache im Verein auszuschließen. Der Pastor reagierte prompt. Als 1889 eine neue Fahne angeschafft wurde (diese Fahne ist heute in der Bürgerhalle in einem Fahnenkasten ausgestellt), weigerte er sich, sie zu weihen. Er begründete seine Haltung mit der Aussage, dass er keine entsprechenden Gebete für die Weihehandlung in seinem Buch habe. Die 1989 unterbliebene Fahnenweihe wurde erst 1964 von Pater Viktor Drewes, dem Bruder des damaligen Vorsitzenden Fritz Drewes, nachgeholt.

Auf Druck des nationalsozialistischen Regimes musste im Rahmen der Gleichschaltung der Niesener Schützenverein eine neue Satzung aufstellen, die wahrscheinlich von den Behörden vorgegeben war. Die Schützengesellschaft benannte sich in „Heimatschützenverein Niesen“ um. Nach dem Zusammenbruch des dritten Reiches wurde der heutige Name „Schützen- und Heimatverein Niesen“ gewählt.

Die Satzung von 1937 ist ebenso verschollen wie viele andere Dokumente aus dieser Zeit. 1966 gab sich der Verein eine neue Satzung, die 1986 überarbeitet werden musste, nachdem beschlossen worden war, den Verein beim Amtsgericht eintragen zu lassen. Seitdem wurde die Satzung noch einige Male geändert.
Vereinsname
Schützen- und Heimatverein Niesen 1722 e.V.
Straße
Auf dem Rahe 4
Ort
34439 Willebadessen
Telefon
05644 612
E-Mail-Adresse
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Webseite
Webseite besuchen
Vorsitzende/r
Klaus Geiser
Vereinsart
Schützenverein
Mitglieder
215 (01.06.2021)

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Vorsitzende/r
Klaus Geiser
Straße
Auf dem Rahe 4
Ort
34439 Willebadessen
Schützen- und Heimatverein Niesen 1722 e.V.
 

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