kommunalwahl 2025

Briefwahl zur Stichwahl am 28.09.
Damit du deine Stimme nicht verpasst, hier die wichtigsten Infos:
• Wer bei der Hauptwahl schon Briefwahl für eine mögliche Stichwahl beantragt hat, bekommt die Unterlagen automatisch per Post zugeschickt.
• Wer seinen Wahlschein zurückbekommen hat, kann auf der Rückseite erneut Briefwahl beantragen.
• Auch online wird das Portal zur Beantragung wieder freigeschaltet – einfach über den QR-Code auf deinem Wahlschein.
• Du hast bei der Hauptwahl keine Briefwahl genutzt? 👉 Kein Problem, bei der Stichwahl kannst du trotzdem Briefwahl beantragen.
• Falls du deine Wahlbenachrichtigung verloren hast: Am Wahltag kannst du auch nur mit deinem Personalausweis im Wahllokal wählen.

Wichtig zu wissen:
• Eine neue Wahlbenachrichtigung gibt es nicht – die alte gilt weiter.
• Die Wahllokale bleiben identisch wie bei der Hauptwahl.
• Die Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 26. September um 15 Uhr beantragt werden.
• Die Abgabe der Briefwahl ist – wie bei der Hauptwahl – noch am Wahltag bis 16 Uhr möglich.

Wichtig bei der Briefwahl:
• Der Wahlschein darf nicht in den blauen Umschlag!
• Die Stimmzettel kommen in den blauen Umschlag.
• Der blaue Umschlag kommt zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Umschlag.


In Nordrhein-Westfalen finden die Kommunalwahlen am 14. September 2025 statt. An diesem Tag können die Wählerinnen und Wähler in NRW mit ihrer Stimme die kommunalen Geschicke mit gestalten. Abgesehen von der ausnahmsweise auf rund sechseinhalb Jahre verlängerten aktuellen Wahlperiode der kommunalen Vertretungen finden Kommunalwahlen ab 2020 alle fünf Jahre statt.
Dies gilt sowohl für die Wahl von Stadt-/Gemeinderäten, Kreistagen und Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten, als auch für die Wahl von (Ober-)Bürgermeister(inne)n und Landrät(inn)en. Künftig werden die kommunalen Vertretungen und die Hauptverwaltungsbeamten wieder zusammen an einem Tag für den gleichen Zeitraum gewählt. Ausnahmen ergeben sich, falls Hauptverwaltungsbeamte vorzeitig aus dem Amt scheiden.
Bei der Wahl der kommunalen Vertretung - dem Gemeinde- bzw. Stadtrat oder dem Kreistag - hat jede/r Wähler/in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist.
Bei der Wahl der Bezirksvertretung in einer kreisfreien Stadt handelt es sich dagegen um eine reine Listenwahl, bei der jede/r Wähler/in ebenfalls nur eine Stimme hat.
(Ober-)Bürgermeister/in bzw. Landrat/rätin werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jede/r Wähler/in eine Stimme.

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Rechtsgrundlagen: Die Durchführung der Kommunalwahlen ist im Kommunalwahlgesetz und ergänzend in der Kommunalwahlordnung geregelt.


Am 14. September 2025 wird im Kreis Höxter sowohl auf Kreisebene als auch in den Städten und Gemeinden gewählt.
• Wählen gehen ist für die meisten Menschen eine Selbstverständlichkeit.
• Es ist ein fundamentales Grundrecht und eine tragende Säule der Demokratie.
• Auch Menschen mit Behinderung dürfen durch das "Inklusive Wahlrecht für Alle" seit 2019 wählen.

Wir möchten Sie auf drei verschiedene Angebote aufmerksam machen.
Die Angebote sind dafür gedacht, sich auf die Kommunal-Wahl vorzubereiten.
Die Materialien zeigen:
• Wie geht wählen?
• Was ist eine Brief-Wahl?
• Was sind die Kommunal-Wahlen?
• Was ist politische Teilhabe?

Die Angebote sind:
1. Der Film "Ich hab die Wahl. Du hast die Wahl." erklärt in einfacher Sprache, wie wählen geht.
Er erklärt die Wahl in einem Wahl-Lokal und wie eine Brief-Wahl funktioniert. Alles wird Schritt für Schritt erklärt.
Der Film wurde vom KSL.Detmold gemeinsam mit den EUTB's der Kreise Lippe, Höxter und Paderborn produziert.
Der Film ist verfügbar unter: Protected link to youtu.be

2. Die Landes-Zentrale für politische Bildung NRW hat ein Heft zur Kommunal-Wahl in Leichter Sprache erstellt.
Das Heft kann kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden.
Das Heft finden Sie hier: Protected link to politische-bild.nrw

3. Die Bundes-Zentrale für politische Bildung hat ein kurzes Hörbuch in einfacher Sprache erstellt.
Darin wird erklärt, was ist eine Kommune und was sind Kommunal-Wahlen?
Das Hörbuch finden Sie hier: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-in-einfacher-sprache/290477/kommunalwahl/
Wir würden uns freuen, wenn Sie die Informationen und Angebote an möglichst viele Menschen weitergeben oder ihnen zur Verfügung stellen.

Denn: jede Stimme zählt!


Hinweis zur Kommunalwahl 2025:

Wir weisen darauf hin, dass der Stimmbezirk Willebadessen III im Bereich der Kreistagswahl für die Kommunalwahl 2025 als repräsentativer Wahlbezirk ausgewählt wurde.

Die Gemeindewahlleiterin



bekanntmachungen


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