In Nordrhein-Westfalen finden die Kommunalwahlen am 14. September 2025 statt. An diesem Tag können die Wählerinnen und Wähler in NRW mit ihrer Stimme die kommunalen Geschicke mit gestalten. Abgesehen von der ausnahmsweise auf rund sechseinhalb Jahre verlängerten aktuellen Wahlperiode der kommunalen Vertretungen finden Kommunalwahlen ab 2020 alle fünf Jahre statt.
Dies gilt sowohl für die Wahl von Stadt-/Gemeinderäten, Kreistagen und Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten, als auch für die Wahl von (Ober-)Bürgermeister(inne)n und Landrät(inn)en. Künftig werden die kommunalen Vertretungen und die Hauptverwaltungsbeamten wieder zusammen an einem Tag für den gleichen Zeitraum gewählt. Ausnahmen ergeben sich, falls Hauptverwaltungsbeamte vorzeitig aus dem Amt scheiden.
Bei der Wahl der kommunalen Vertretung - dem Gemeinde- bzw. Stadtrat oder dem Kreistag - hat jede/r Wähler/in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist.
Bei der Wahl der Bezirksvertretung in einer kreisfreien Stadt handelt es sich dagegen um eine reine Listenwahl, bei der jede/r Wähler/in ebenfalls nur eine Stimme hat.
(Ober-)Bürgermeister/in bzw. Landrat/rätin werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jede/r Wähler/in eine Stimme.
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Rechtsgrundlagen: Die Durchführung der Kommunalwahlen ist im Kommunalwahlgesetz und ergänzend in der Kommunalwahlordnung geregelt.
Die Stadt Willebadessen setzt zur Kommunalwahl 2025 als Wahlverfahren den VoteManager der vote iT GmbH, Aachen, ein.
Dieses Programm enthält eine sogenannte Parteienkomponente, mit Hilfe derer die Wahlvorschlagsträger (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) die Daten für einen Wahlvorschlag erfassen und die erforderlichen Formulare ausdrucken können.
Sie haben die Möglichkeit, über www.votemanager.de/parteienkomponente die Wahlvorschläge elektronisch zu erfassen und die benötigten Formulare zu erzeugen und auszudrucken. Hier ist zunächst eine Registrierung erforderlich. Eine übersichtliche Bedienungsanleitung erhalten Sie über den Button „Erste Schritte“.
Anschließend können die Wahlvorschläge gemeinsam mit den ausgefüllten Vordrucken beim Wahlamt eingereicht werden.
Anleitung für die Nutzung der Parteienkomponente
Für Parteien: Kostenloser Einsatz bei Behörden mit dem votemanager
Die vote iT stellt Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die Parteienkomponente zur Nutzung über das Internet zur Verfügung.
Mit der Parteienkomponente können die Daten von Kandidaten und Vertrauenspersonen gespeichert und alle für einen Wahlvorschlag erforderlichen Formulare gedruckt werden.
Welche Vorteile bietet die Nutzung der Partienkomponente?
Die Daten können dem Wahlamt zur Weiterverarbeitung digital zur Verfügung gestellt werden.
Wenn Sie die Parteienkomponente benutzen, brauchen Sie die persönlichen Daten der Vertrauenspersonen und Kandidaten nur einmalig erfassen und bekommen sämtliche benötigte Formulare (Niederschrift Parteiversammlung, Einreichung Wahlvorschlag, Zustimmungserklärung, …) mit wenigen Mausklicks ausgedruckt. Bei fehlenden oder unkorrekten Angaben, wie z. B. doppelte Vergabe eines Listenplatzes, werden Hinweise auf der Startseite bzw. beim Druck von Formularen ausgegeben. Die Daten werden zentral gespeichert, Sie können also von jedem Rechner aus darauf zugreifen, der einen Internetzugang hat.
Bitte beachten Sie, dass die Einreichung der Wahlvorschläge weiterhin in Papierform erfolgen muss. Das elektronische Exportieren der Wahlvorschläge aus der Parteienkomponente ersetzt dies nicht.
Erste Schritte für Parteien
Rufen Sie im Browser (Internet Explorer, Firefox o.ä.) die Parteienkomponente auf
Klicken
Sie auf "registrieren" und füllen Sie das Formular aus, um sich eine
Benutzerkennung erstellen zu lassen. Anschließend erscheint erneut die
Anmeldemaske bei der Sie sich zunächst ohne Passwort anmelden. Nach der
Anmeldung werden Sie aufgefordert sich ein Passwort zu erstellen.
Passwörter müssen mindestens acht Stellen haben und mindestens einen
Großbuchstaben enthalten.
Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie sich über "Passwort vergessen?" ein neues Passwort per Mail zuschicken lassen.
Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie am oberen Bildschirmrand auswählen, für welchen Wahltermin, welche Behörde und welche Wahl Sie Wahlvorschläge erfassen möchten.
Ein Benutzer besitzt generell die Möglichkeit termin-, wahl- und behördenübergreifend tätig zu werden. Diese Anforderung ist z. B. bei Kreisen gewünscht, damit über ein Benutzerkonto die Wahlvorschläge der zugehörigen Gemeinden bearbeiten werden können.
Wichtig: Die Datensätze werden benutzerbezogen abgespeichert. Damit haben Sie also nicht die Möglichkeit auf die Daten anderer Benutzer zuzugreifen, so dass eine Kompetenzüberschreitung nicht stattfinden kann.
Wählen Sie im Navigationsmenü am linken Bildschirmrand "Wahlvorschläge" und anschließend "Kandidaten". Um einen neuen Kandidaten zu erfassen, wählen Sie "neu". Anschließend folgt ein Formular in dem Sie Ihren Kandidaten eintragen können.
Das Anlegen von Vertrauenspersonen erfolgt nach derselben Vorgehensweise.
Um den Umgang mit der Parteienkomponente zu erleichtern, reicht es im ersten Schritt den Vor- und Nachnamen des Kandidaten bei der Erfassung an zu geben. Die übrigen Daten können zu jedem beliebigen Zeitpunkt nachgetragen werden. Die Kandidatendaten werden bei jeder Anmeldung, Umstellung der Wahl oder bei einem Formulardruck entsprechend den gesetzlich festgelegten Bestimmungen überprüft. Bei fehlenden oder unkorrekten Angaben, wie z. B. doppelte Vergabe eines Listenplatzes, werden Hinweise auf der Startseite bzw. beim Druck von Formularen ausgegeben.
Der Druck eines Dokumentes ist dann bis zur vollständigen Korrektur aller relevanten Angaben nicht möglich.
Um Formulare zu drucken, wählen Sie unter "Formulare" das gewünschte Formular. Im Beispiel wird das Formular "Einreichung Wahlvorschlag" gedruckt.
Das Drucken der anderen Formulare erfolgt nach derselben Vorgehensweise. Füllen Sie das Formular aus und bestätigen Sie mit "ok". Anschließend wird ein PDF-Dokument erstellt und geöffnet, welches Sie ausdrucken oder speichern können.
Über "Wahlvorschläge exportieren", lassen sich die Wahlvorschläge in elektronischer Form exportieren, sodass sie zusammen mit den Formularen bei Ihrem Wahlamt eingereicht werden können. Für den Dateiexport klicken Sie auf ‚exportieren‘.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht die Einreichung der Wahlvorschläge weiterhin in Papierform vorsieht. Das elektronische Exportieren der Wahlvorschläge aus der Parteienkomponente ersetzt dies nicht.
Für jeden Programmteil steht Ihnen eine spezifische Online-Hilfe zur Verfügung, die Sie über den Button "Hilfe" aus dem jeweiligen Programmteil heraus erreichen können. Zur Beschreibung der "Ersten Schritte" mit der ParteienKomponente gelangen Sie über den Klick auf den Rettungsring in der Benutzerübersicht am oberen linken Bildschirmrand.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das zuständige Wahlamt gerne zu Verfügung.