Beurkundung einer geburt

Für die Beurkundung einer Geburt ist immer das Standesamt zuständig, in dessen Bereich die Geburt stattgefunden hat. Die Geburt muss binnen einer Woche dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Vorzulegende Unterlagen:
• Eltern verheiratet → Eheurkunde, ggf. Geburtsurkunden
• Eltern nicht verheiratet → Geburtsurkunden, ggf. Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung
• Personalausweis/Reisepass
• Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes

→ In Sonderfällen behält sich das Standesamt vor, weitere Urkunden/Nachweise zu fordern.

Die Unterlagen werden geprüft und die Geburt wird beurkundet.

Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.
Ausgestellte Geburtsurkunden sind gebührenpflichtig.

Die erste Urkunde kostet 10 Euro, jede weitere Urkunde 5 Euro.

Bei Fragen bzgl. der Namensgebung können Sie sich gerne an die Mitarbeiter*innen des Standesamtes wenden.

Geburten werden nur nach Terminabsprachen per Mail oder Telefon bearbeitet. Die dafür benötigten Urkunden/Unterlagen sind nach Möglichkeit vorab per Mail an stndsmtwllbdssnd
oder per Fax an 05644- 8839 zu schicken.

Für weitere Fragen können Sie gern Kontakt mit uns aufnehmen:
Mail: stndsmtwllbdssnd
Tel.: 05644/88- 15

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