Durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts („Ehe für alle“) wurde gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit eröffnet, eine gleichgeschlechtliche Ehe mit den gleichen Rechten und Pflichten verschiedengeschlechtlicher Ehen einzugehen.
Die Neubegründung von Lebenspartnerschaften ist ab 01. Oktober 2017 in Deutschland nicht mehr möglich. Bereits vorgenommene Lebenspartnerschaften bleiben existent.
Eine nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz rechtswirksam begründete und noch bestehende Lebenspartnerschaft kann in eine Ehe umgewandelt werden, wenn:
o beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe führen zu wollen.
o die Erklärungen werden wirksam, wenn Sie vor dem Standesbeamten abgegeben werden.
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