Nottrauung

Bei einer akuten lebensbedrohlichen Erkrankung kann eine Trauung unter bestimmten Voraussetzungen mit wenig formalen Aufwand sehr kurzfristig, unabhängig von den Öffnungszeiten, auch außerhalb des Standesamtes durchgeführt werden.

Wir sind zuständig, wenn der Trauort innerhalb unserer Stadtgrenzen liegt. Die Anmeldung Ihrer Eheschließung muss jedoch weiterhin im Standesamt Ihres Wohnsitzes erfolgen
.
Eine Nottrauung kann durchgeführt werden, wenn:

o eine akute lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt
o der aktuelle Gesundheitszustand keinen Aufschub duldet
o die erkrankte Person geschäftsfähig und sich der Bedeutung einer Eheschließung bewusst ist und
o glaubhaft gemacht werden kann, dass keine Ehehindernisse vorliegen.

Benötigt werden:

Grundsätzlich müssen alle Unterlagen vorgelegt werden, die für eine Anmeldung der Eheschließung notwendig sind.

• Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Sie müssen sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Eheschließung ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.

• Nachweis der Geburtsdaten und der Namensführung
Wenn Sie in Deutschland geboren sind oder Ihre Geburt bei einem deutschen Standesamt nachbeurkundet Wurde, müssen Sie eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes – diese Abschrift enthält mehr Angaben als eine Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung)

• Geburtsurkunde Ihrer gemeinsamen Kinder
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, bringen Sie bitte auch deren Geburtsurkunde mit. In der Urkunde Sollten Sie beide als Eltern eingetragen sein (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes).

Sind Sie verwitwet oder geschieden müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorgelegt werden:

• Eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
• Eine aktuelle Eheurkunde, in der die Auflösung der Ehe und die aktuelle Namensführung eingetragen ist.
• Das gültiges Scheidungsurteil

Einer der Verlobten hat keinen Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Willebadessen:

• Sie benötigen eine erweiterte Meldebescheinigung Ihres Wohnortes
Diese erhalten Sie im Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes.
• Lediglich Nebenwohnsitz in Willebadessen
o Sie benötigen eine erweiterte Meldebescheinigung Ihres Wohnortes.
Diese erhalten Sie im Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes.

Damit die Notwendigkeit einer Nottrauung nachgewiesen ist, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über den aktuellen Gesundheitszustand der erkrankten Person. Aus dieser Bescheinigung muss sich ebenfalls ergeben, dass die Person geschäftsfähig und sich über die Bedeutung einer Trauung im Klaren ist.

Für Fragen können Sie gern Kontakt mit uns aufnehmen:
Mail: stndsmtwllbdssnd
Tel.: 05644/88- 15

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