Namensführung in der Ehe

Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich.

Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingang der Ehe tragen.

Beispiel:
Kim Sommer und Sascha Traum
Fazit: Grundsätzlich können Sie Ihren Nachnamen nach der Eheschließung behalten.

Sie können aber auch bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen.

Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Bestimmung des Geburtsnamens eines Ehegatten,
  • Bestimmung den zur Zeit der Erklärung geführten Familiennamen eines Ehegatten,
  • oder einen aus den Namen beider Ehegatten gebildeten Doppelnamen. 

In diesem Fall werden die Namen mit einem Bindestrich verbunden. Durch zusätzliche Erklärung kann der Bindestrich entfallen.

  • Auch ist es möglich, dass der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, seinem Namen den Ehenamen anfügen oder voranstellen kann.
  • Besteht der Ehename eines Ehegatten bereits aus zwei Teilen, so ist es auch möglich nur einen Teil als Ehenamen zu ernennen, bzw. den als Doppelnamen mit dem Namen des anderen Ehegatten zu verknüpfen.


Grundsätzlich gilt:
Der Ehename darf nur aus zwei Teilen bestehen. Ein Name aus drei oder mehr Teilen ist nicht zulässig.

Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens und Doppelnamens

Wenn Sie bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, können Sie während des Bestehens der Ehe einen Ehenamen bestimmen. Hierfür ist eine öffentliche Beglaubigung notwendig.
Sie können den Ehenamen nur gemeinsam bestimmen. Alle Namenserklärungen müssen vor dem Standesbeamten abgegeben werden.

Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe

Ehegatten können nach Auflösung der Ehe durch Tod oder rechtskräftige Scheidung ihren Geburtsnamen oder den Namen aus einer früheren Ehe ohne jede Frist wieder annehmen.

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie eine aktuelle Eheurkunde der aufgelösten Ehe mit Auflösungsvermerk mit. Diese Urkunde erhalten Sie bei Ihrem Eheschließungsstandesamt. Wenn Sie in Willebadessen geheiratet haben, benötigen Sie nur Ihren Ausweis.

Diese Erklärung muss vor dem Standesbeamten abgegeben werden und beträgt eine Gebühr laut Satzung.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:
Mail: stndsmtwllbdssnd
Tel.: 05644/88- 15

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.