Gemäß § 38 Gemeindehaushaltsverordnung NRW hat die Stadt Willebadessen zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der in dieser Verordnung enthaltenen Maßgaben aufzustellen.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und
dem Anhang.
Herr Norbert Hofnagel
Bürgermeister
Tel: 05644/88-10
Zimmer 10, 1. Etage
E-Mail: nhfnglwllbdssnd