Der Rat der Stadt Willebadessen hat auf der Grundlage eines Einzelhandels- und Zentrenkonzepte des Büros BBE Münster als Entscheidungsgrundlage für die planerische Steuerung von Einzelhandelsnutzungen festgelegt:
Die Ergebnisse des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes gehören zu den bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigenden städtebaulichen Zielsetzungen.