28.06.2021
Das Abwasserwerk der Stadt Willebadessen weist darauf hin, dass Grundstückseigentümer im Stadtgebiet hinsichtlich der befestigten Flächen auf ihren Grundstücken verpflichtet sind, alle Veränderungen der Verwaltung schriftlich anzuzeigen.
Das gilt nicht nur in den Fällen, in denen Flächen von der öffentlichen Kanalisation abgekoppelt werden sollen, sondern auch für hinzukommende bebaute und / oder versiegelte Flächen.
Entsprechende Mitteilungen an die Verwaltung sind also auch erforderlich, sobald weitere Grundstücksflächen, etwa durch Wohnhausanbauten, Garagen oder Carports sowie die Befestigung von Garageneinfahrten oder ähnliches, versiegelt werden und das auf diesen Flächen ankommende Regenwasser der öffentlichen Kanalisation zugeführt wird.
Diese Anzeigepflicht ergibt sich aus § 4 Absatz 3 der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Willebadessen und dient der ordnungsgemäßen Erfassung aller an den Kanal angeschlossenen Flächen und der korrekten Abrechnung der Regenwassergebühr.
Den Erhebungsbogen und eine Ausfüllhilfe zur Mitteilung der befestigten Flächen erhalten Sie über die Internetseite der Stadt Willebadessen unter http://www.willebadessen.de/de/buergerservice/rathaus-online/Formulare.php, den unten stehenden Links, im Rathaus Peckelsheim oder in der Verwaltungsnebenstelle Willebadessen.
Für Rückfragen stehen Ihnen Dominik Bulk, Telefon: 05644/88-22 oder Manfred Kühlert, Telefon: 05644/88-69 gerne zur Verfügung.
Das Abwasserwerk behält sich entsprechende Kontrollen vor.