Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) - geänderte Fassung ab dem 23.12.2022

05.08.2022

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO) - geänderte Fassung ab dem 23.12.2022.

Die Verordnung tritt am 01.10.2022 in Kraft und mit Ablauf des 31.01.2023 außer Kraft.

Bei der Sanktionierung von Verstößen gegen die Regelungen der CoronaSchVO nach § 14 CoronaSchVO i. V. m. §§ 73 ff. IfSG ist weiterhin der unter „Downloads“ zur Verfügung gestellte Bußgeldkatalog in der Fassung ab dem 04.12.2021 zu berücksichtigen.

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Allgemeinverfügungen

Um Missverständnisse im Zusammenhang mit den neuen Regelungen der Landesregierung zu vermeiden, weisen wir darauf hin, dass zusätzlich die Allgemeinverfügung des Kreises Höxter gilt. Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie HIER.

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