Informationen zur Verkehrssicherungspflicht

18.06.2026

Damit sich alle Verkehrsteilnehmer sicher bewegen können, bitten wir alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, regelmäßig darauf zu achten, dass Hecken, Sträucher und Bäume keine Beeinträchtigung oder Gefährdung im öffentlichen Verkehrsraum darstellen.

Besonders entlang von Gehwegen bitten wir um entsprechende Beachtung, damit Fußgängerinnen und Fußgänger die Wege sicher und uneingeschränkt nutzen können.

Die Stadt Willebadessen erinnert daher an die bestehende Verkehrssicherungspflicht und bedankt sich für Ihre Unterstützung. Auch in den Sommermonaten ist ein Rückschnitt im Rahmen des sogenannten „Korrekturschnitts“ zulässig.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

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