04.03.2024
Wie nahezu alle Städte in Deutschland, erhebt auch die Stadt Willebadessen eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Stadt angemeldet werden.
Leider wurde in der Vergangenheit immer wieder festgestellt, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachkommen.
Die Stadt Willebadessen ruft daher alle Hundehalter im Stadtgebiet Willebadessen auf, die ihren Hund bisher nicht zur Hundesteuer angemeldet haben, dieses unverzüglich nachzuholen.
Das entsprechende Anmeldeformular erhalten Sie unter Protected Link , im Rathaus Peckelsheim (Zimmer 18) oder in der Verwaltungsnebenstelle Willebadessen.
Das Anschaffungsdatum und die Angaben zum Hund sind anhand einer Kopie vom Kaufvertrag, Heimtierausweis oder Ähnlichem nachzuweisen. Der Nachweis ist dem Anmeldevordruck beizufügen.
Die Nichtanmeldung eines Hundes zur Hundesteuer sowie falsche Angaben insbesondere bei dem Anschaffungsdatum stellen eine Ordnungswidrigkeit gem. § 9 der Hundesteuersatzung der Stadt Willebadessen dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,- € geahndet werden.
Die Stadt Willebadessen behält sich entsprechende Kontrollen vor.