23.03.2026
Die Mähsaison beginnt in Kürze. Die Friedhofsverwaltung der Stadt Willebadessen bittet um Verständnis und Beachtung der folgenden Regelungen.
Die Friedhofsverwaltung der Stadt Willebadessen weist darauf hin, dass Urnenbaumgräber sowie Rasengräber während der Vegetationszeit von jeglichem Grabschmuck wie Blumen, Kerzen und ähnlichen Gegenständen freizuhalten sind. Dies ist erforderlich, um eine ungehinderte Pflege und insbesondere das Mähen der Flächen sicherzustellen.
Die Bürgerinnen und Bürger werden daher dringend gebeten, ab Beginn der Mähsaison keinen Grabschmuck mehr auf diesen Grabflächen abzulegen.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass an den Urnenbäumen keine Gehänge oder sonstigen Gegenstände angebracht werden dürfen.