10.10.2023
Einfache Maßnahmen schützen vor teuren Folgen
Auf Grund der fortgeschrittenen Jahreszeit muss mit überraschenden Kälteeinbrü-chen gerechnet werden. Aus diesem Grunde weist das Wasserwerk der Stadt Wille-badessen darauf hin, die erforderlichen Frostschutzmaßnahmen zu treffen, um ein Einfrieren von Wasserzählern und Leitungen zu verhindern.
Immer wieder werden Wasserzähler und -leitungen durch Frosteinwirkung beschä-digt oder zerstört. Die für die Instandsetzung und die Reparatur eingefrorener Zähler und Leitungen entstehenden Kosten müssen nach den satzungsrechtlichen Rege-lungen vom Hauseigentümer getragen werden.
Es wird deshalb gebeten, folgende Hinweise zu beachten, um Frostschäden an Wasserzählern und -leitungen möglichst ausschließen zu können:
1. Mit Eintritt der Kälte sollten in Kellern und Untergeschossräumen die Außen-türen und Fenster geschlossen bleiben und gegebenenfalls zusätzlich ab-gedichtet werden.
2. Garten- und Sommerleitungen sowie Leitungen in unbewohnten Räumen sollten entleert sein.
3. Räume, in denen der Wasserzähler angebracht ist und in denen Verteilungs-leitungen frei verlegt oder an Außenwänden installiert sind, sollten abgedich-tet werden. Besonders frostgefährdete Leitungen, zum Beispiel Kellerleitun-gen, Ventile, Wasserzähler sowie sich im Freien befindliche Wasserzähler-schächte und deren Be- und Entlüftungen sollten zusätzlich - zum Beispiel durch Umwickeln mit Holz-, beziehungsweise Glaswolle oder Schaumstoff - geschützt werden.
4. Die Absperrvorrichtung hinter dem Wasserzähler sollte überprüft werden, ob sie funktionsfähig und dicht ist.
5. Die Zugänge zur Einführungsstelle der Hausleitung und zur Hauptabsperr-vorrichtung sowie zum Wasserzähler sollten stets freigehalten werden.
Beschädigungen an Wasserzählern sind dem Wasserwerk der Stadt Willebadessen unter der Telefonnummer 05644/88-0 unverzüglich mitzuteilen.