Denkmalförderung

24.02.2026

Fachbezogene Pauschale des Landes Nordrhein-Westfalen an Gemeinden für die Gewährung von Zuwendungen für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen

Zur Erhaltung des baukulturellen Erbes Nordrhein-Westfalen gewährt die Landesregierung neben der Förderung von Projekten in der Bau- und Bodendenkmalpflege eine fachbezogene Pauschale für die Umsetzung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen nach § 30 Haushaltsgesetz 2026 – HHG 2026 NRW.

Nach dem vorliegenden Bewilligungsbescheid wird der Stadt Willebadessen eine fachbezogene Pauschale in Höhe von

7.500,00 €

gewährt.

Diese Mittel sind für die Durchführung kleinerer privater oder kirchlicher Denkmalpflegemaßnahmen bestimmt und werden zur Erfüllung des Zuwendungszwecks durch die Stadt Willebadessen an natürliche und juristische Personen weitergeleitet.

Förderfähig sind Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung, Sicherung, wissenschaftlichen Erforschung, Erfassung oder der Präsentation von Denkmälern im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sowie von in Denkmalbereichen liegenden Objekten dienen. Eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz NRW muss vorliegen.

Konkret können beispielsweise folgende Vorhaben gefördert werden:

- Maßnahmen zum Erhalt von Denkmalsubstanz (Restaurierungsmaßnahmen, Konservierungsmaßnahmen)
- Maßnahmen zum Erhalt des Erscheinungsbildes eines Denkmals
- Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen / bauzeitlichen Erscheinungsbildes
- Aufwendungen für die Organisation des „Tages des offenen Denkmals“, insbesondere für die Erstellung von orts- oder denkmalbezogenem Informationsmaterial

Nicht förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen (z. B. energetische und technische Ertüchtigung) sowie die Erneuerung von Heizungs- und/oder Elektroanlagen. Außerdem ist eine Doppelförderung unzulässig. Die zugewiesenen Mittel sind bis zum 31.12.2026 zweckentsprechend zu verwenden.

Gerne nimmt die Stadt Willebadessen entsprechende Interessensbekundungen per Mail unter:

denkmal@willebadessen.de

entgegen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die untere Denkmalbehörde der Stadt Willebadessen, Fachbereich III – Bauen und Planen, Jan Goette unter 05644/8867.

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