Aufruf zur Förderplakette für Arbeitgeber 2024

06.02.2024

Auch in diesem Jahr wird das Land Nordrhein-Westfalen die Förderplakette für Arbeitgeber in NRW „Ehrenamt im Brand- und Katastrophenschutz“ als Zeichen der Wertschätzung verleihen.

Mit der Förderplakette sollen private Arbeitgeber ausgezeichnet werden, die das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitarbeitenden u. a. durch Freistellung von beruflichen Verpflichtungen ermöglichen und unterstützen. Denn gerade vor dem Hintergrund der vielfältigen gesellschaftlichen und internationalen Krisen ist ein leistungsstarker Brand- und Katastrophenschutz, der wesentlich vom ehrenamtlichen Engagement getragen wird, ein bedeutender Beitrag zum Gemeinwohl und zur Sicherheit der Bevölkerung.

Über den Vordruck (Anlage 1) können private Unternehmen und Arbeitgeber aus Nordrhein- Westfalen dem Ministerium des Innern bis zum 31. Mai 2024 vorgeschlagen werden. Eine Jury, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Organisationen, Verwaltung, Berufsverbänden und Kommunalen Spitzenverbänden besteht, wählt daraufhin die zehn Arbeitgeber aus, die geehrt werden sollen.

Vorschlagsberechtigt sind die regionalen/örtlichen Untergliederungen der anerkannten Hilfsorganisationen, des Verbands der Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks, die Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger des Brand- und Katastrophenschutzes sowie die Arbeitgeberverbände.

Jeder Vorschlagsberechtigte kann mehrere Vorschläge unter Frdrplkttmnrwde einreichen. Es besteht die Möglichkeit, ein Unternehmen, das in einem Jahr nicht ausgezeichnet wurde, erneut vorzuschlagen.

Die Preisträger seit dem Jahr 2014 sind der Anlage 2 zu entnehmen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.im.nrw/themen/gefahrenabwehr/engagement-und-beruf/foerderplakette-fuer-arbeitgeber

Anlagen

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