07.04.2021
Hunde müssen in öffentlichen Bereichen wie Fußgängerzonen und anderen innerörtlichen Bereichen, auf Straßen, in öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen, Aufzügen, in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten, sowie im Wald außerhalb von Wegen grundsätzlich angeleint werden. Gerade in der Brut- und Setzzeit bis Ende Juli sollten Hunde angeleint werden, um die Wildtiere nicht zur verjagen. Daher weisen wir die Hundehalter und -führer darauf hin, ihre Hunde grundsätzlich an die Leine zu nehmen. Von diesem Leinenzwang ausgenommen sind Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten, Polizeihunde sowie Hunde die sich in ausgewiesenen Hundelaufbereichen aufhalten.