Beurkundung von sterbefällen

Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist immer das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall muss innerhalb von drei Tagen dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Ist eine Person im Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung verstorben, wird dort eine Sterbefallanzeige erstellt, die angibt, wer der Verstorbene ist sowie wann und wo der Tod eingetreten ist. Die Anzeige wird meistens dem beauftragten Bestatter/ Bestatterin ausgehändigt.

Ist eine Person außerhalb einer Einrichtung verstorben, zeigt derjenige den Sterbefall an, der aus eigenem Wissen vom Tod der Person Kenntnis erlangt hat.

Handelt es sich um einen Unglücksfall oder einen ungeklärten Tod - auch im häuslichen Bereich - ist die Kriminalpolizei anzeigepflichtig und ist in solchen Fällen einzuschalten.

In jedem Fall muss der Sterbefall unter Vorlage der ärztlichen Todesbescheinigung angezeigt werden. Das Standesamt benötigt aber noch weitere Unterlagen, um den Sterbefall zu beurkunden. Welche das sind, hängt davon ab, ob der/die Verstorbene

• ledig, verheiratet oder geschieden war.
• der/die Verstorbene deutsche/r oder ausländische/r Staatsangehörige/r ist.
• der/die Verstorbene seinen/ihren Wohnsitz in Willebadessen hatte oder nicht.

Vorzulegende Unterlagen:

• Todesbescheinigung des Arztes (grüner und roter Briefumschlag)
• Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen
• Aufenthaltsbescheinigung, wenn der Verstorbene seinen Wohnsitz nicht in Willebadessen hatte

Zusätzlich bei ledigen Verstorbenen:

• Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Erhältlich beim Geburtsstandesamt

Zusätzlich bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnern:

• Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Erhältlich beim Eheschließungsstandesamt
• Ggf. Nachweis über den Tod eines bereits verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartner

Bei geschiedener bzw. aufgelöster Lebenspartnerschaft:

• Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder begl. Registerausdruck bzw. Nachweise über die Aufgelöste Lebenspartnerschaft.

→ In Sonderfällen (Auslandsbeteiligung, Spätaussiedler/Vertriebene) behält sich das Standesamt vor, weitere Urkunden/Nachweise zu fordern.

Die Unterlagen werden geprüft und der Sterbefall wird beurkundet.

Sofern ein Bestattungsunternehmen die Formalitäten übernimmt, ist die persönliche Vorsprache nicht notwendig.

Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei.
Ausgestellte Sterbeurkunden für gesetzliche Zwecke, etwa für die Beerdigung, Krankenkasse oder Rente sind kostenfrei. Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden.
Die erste Urkunde kostet 15 Euro, jede weitere Urkunde 7,50 Euro.

Sterbefälle werden nur nach Terminabsprachen per Mail oder Telefon bearbeitet. Diese Regelung gilt auch zwingend für externe Bestatter. Die dafür benötigten Urkunden/Unterlagen sind nach Möglichkeit vorab per Mail an stndsmtwllbdssnd oder per Fax an 05644- 8839 zu schicken.

Für weitere Fragen können Sie gern Kontakt mit uns aufnehmen:
Mail: stndsmtwllbdssnd
Tel.: 05644/88- 15

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