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Willebadessen
So, 05.02.2012
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Parkkralle gegen sinkende Zahlungsmoral
Parkkralle gegen sinkende Zahlungsmoral
In vielen Kommunen ist sie längst eingeführt - jetzt greift auch die Stadt Willebadessen zur Parkkralle und pfändet damit Fahrzeuge bei dauerhaft säumigen Zahlern. Wie viele andere Städte kämpft auch die Stadt Willebadessen mit der allgemein sinkenden Zahlungsmoral. Mittlerweile bestehen eigene offene Forderungen wie Steuern, Wasser- und Kanalgebühren in Höhe von rund 160.000,- Euro.Hinzu kommen Forderungen anderer Behörden, welche die Stadt Willebadessen im Wege der Amts- bzw. Vollstreckungshilfe beitreiben muss.
Keinesfalls haben Bürger zu befürchten, dass sofort nach einmaliger Mahnung die Parkkralle zum Einsatz kommt.
Wie die Stadtkasse mitteilt, kommt die mechanische Wegfahrsperre künftig zum Einsatz, wenn alle anderen Bemühungen erfolglos bleiben, mit einer Schuldnerin oder einem Schuldner in Kontakt zu treten.
Sprich: Wer sich trotz mehrmaliger Mahnungen und Aufforderungen durch den Vollziehungsbeamten nicht rührt, riskiert sein Fahrzeug.
Maximal drei Werktage bleibt die Parkkralle am Fahrzeug. So lange haben die Schuldner Zeit, die städtischen Forderungen zu begleichen. Geschieht das nicht, lässt die Stadt das Fahrzeug abschleppen und unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen zur Versteigerung freigeben.
Von dem Einsatz der Parkkralle verspricht sich die Stadt Willebadessen vor allem, dass die Zahlungsbereitschaft verbessert und der Gerechtigkeit gegenüber den fristgerecht zahlenden Bürgerinnen und Bürgern Genüge getan wird. Erfahrungen in anderen Städten haben gezeigt, dass diese Erziehungsmaßnahme, wie keine andere zuvor, zu einem Umdenken und einer schnelleren, beschleunigten Begleichung der Rückstände führt.



