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Hunde müssen steuerlich angemeldet werden!

Hunde müssen steuerlich angemeldet werden!

Die Stadt Willebadessen erhebt für das Halten von Hunden im Stadtgebiet eine Hundesteuer auf Grund der Hundesteuersatzung.
Wer einen Hund hält, ist nach den satzungsrechtlichen Bestimmungen verpflichtet, Hundesteuer zu zahlen.
Ein Hund muss innerhalb von 2 Wochen nach seiner Aufnahme steuerrechtlich bei der Stadt Willebadessen angemeldet werden.
Wer einen Hund hält, ohne ihn steuerrechtlich zu melden, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 9 der vg. Satzung. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Ein Formular zur An- bzw. Abmeldung finden Sie im Internet unter www.willebadessen.de.
Die Steuer beträgt zurzeit jährlich für einen Hund 42,90 Euro, bei zwei Hunden 55,20 Euro je Hund, bei drei oder mehr Hunden 67,40 Euro je Hund.
Als gefährlich eingestufte Hunde lt. Satzung werden mit 343,50 Euro besteuert.
In bestimmten Fällen kann auf Antrag eine Steuerbefreiung bzw. Steuerermäßigung gewährt werden.
Nähere Einzelheiten hierzu können beim Steueramt der Stadt Willebadessen, Roswitha Maxwitat, Tel. 05644/88-27, erfragt werden.




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