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Willebadessen
Do, 09.09.2010
Regen
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Gülle umweltgerecht ausbringen
Gülle umweltgerecht ausbringen
In intensiven Viehhaltungsbetrieben mit strohloser Aufstellung fallen im Laufe eines Jahres große Mengen an Gülle an.Zur Vermeidung einer erhöhten Belastung des Grundwassers mit Nitraten bestehen nach der Düngeverordnung Aufbringungsverbote für die Monate November, Dezember und Januar.
Bei beginnender Vegetation, wird verstärkt Gülle auf Ackerflächen und Grünland ausgefahren, mit der Folge, dass nicht immer die Aufbringungsvorschriften im Hinblick der zulässigen Aufbringungstechnik beachtet werden.
Darüber hinaus wird festgestellt, dass Gülle zu dicht an wasserführenden Gräben, Bachläufen, aber auch am bebauten Ortsrand aufgebracht wird.
Das Aufbringen von Gülle entspricht nur dann den rechtlichen Vorschriften, wenn
a) die aufgebrachte Güllemenge den Vorgaben der Düngeverordnung entspricht und
b) die zulässige Aufbringungstechnik angewandt wird, um Geruchsbelästigungen zu vermeiden.
Die Düngeverordnung, aber auch die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Willebadessen beinhalten die Aussage, dass Geruchsbelästigungen durch Gülle so weit wie möglich vermieden werden müssen.
Es besteht das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Dieses Ziel kann erreicht werden, wenn eine bodennahe Ausbringung der Gülle erfolgt.
Schleppschlauchverteiler sind hier besonders geeignet.
Im Gegensatz dazu ist es verboten, Gülle mittels Prallverteiler, die nach oben abstrahlen, zu verwenden. Auf unbestellten Ackerflächen ist Gülle sofort einzuarbeiten.
Ferner darf nach geltendem Ortsrecht Gülle nicht näher als 100 m von der Wohnbebauung aufgebracht werden; Ausnahme: Beim Aufbringen mittels Schleppschlauchverteiler o. ä. Technik 50 m.
An die betreffenden Landwirte ergeht die dringende Bitte, nach den o.a. Vorschriften zu handeln.
Bei sachgerechter und verantwortungsvoller Praxis, wird nicht nur ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet, sondern auch das Zusammenleben in unseren Orten positiv beeinflusst.
Die Missachtung des geltenden Rechts stellt außerdem eine Ordnungswidrigkeit dar, und Maßnahmen der Polizei und der Ordnungsbehörde können eingeleitet werden.



